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Beruf & Bildung

16i

Teilhabechancengesetz (§16i SGB II)

Am 01.01.2019 ist das neue Teilhabechancengesetz (THCG) in Kraft getreten.

Es beschreibt ein neues Regelinstrument im Sozialgesetzbuch II (§16i SGB II -Eingliederung von Langzeitarbeitslosen), und zwar eine öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Hamburg für Menschen, die über viele Jahre arbeitslos waren. ​

AGH Stellen

AGH Stellen

AGHs sind eine gute Gelegenheit für Langzeitarbeitslose, die wieder in den Arbeitsalltag zurückkehren wollen. Nutze die Chance, Deine Kenntnisse und Fähigkeiten aufzufrischen, etwas Neues zu lernen und nebenbei noch etwas Geld zu verdienen. 15 - 30 Arbeitsstunden pro Woche sind möglich und werden mit 2,00 € die Stunde Mehraufwandsentschädigung vergütet. Du brauchst jedoch eine Zuweisung des Jobcenters zu der Stelle.

Bildung

Bildung

 Jeder Mensch ist gebildet! Eine kühne Behauptung, die aber verständlich wird, wenn man unter Bildung nicht die Anhäufung von Allgemeinwissen versteht, sondern die Formung des Menschen durch seine Herkunft, Umgebung und natürlich auch die schulische Laufbahn sowie Berufsausbildung. So verstanden, wird deutlich, dass Bildung nicht ein Endzustand ist, sondern ein fortlaufender Prozess. Bildung bewusst so zu verstehen, bedeutet auch, an sich selbst den Anspruch zu stellen, sich fortzubilden. Fortbildung ist folglich nicht bloß das Erlernen irgendeines neuen Berufs, Fortbildung ist immer auch bewusste persönliche Weiterentwicklung. Auf zu neuen Ufern!

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